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Urlaubsentgelt bei Provisionszahlung richtig berechnen

Fachbeitrag im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Im Einzelnen:

Das Urlaubsentgelt ist die Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) während des genehmigten Urlaubs. Arbeitnehmer haben darauf einen gesetzlichen Anspruch. Das Urlaubsentgelt wird als laufender Arbeitslohn behandelt. Es ist nicht zu verwechseln mit Urlaubsgeld, welches nur bei entsprechender Vereinbarung und zusätzlich bezahlt wird.
Bei Arbeitnehmern, deren Gehalt neben dem Festgehalt teilweise aus variablen, leitungsabhängigen Teilen besteht, muss das Urlaubsentgelt unter Einbezug dieser Positionen berechnet und ausbezahlt werden. Dazu zählen zum Beispiel Prämien, Provisionen und Zulagen für Feiertags-, Nacht- oder Sonntagsarbeiten. Aufwandsentschädigungen für Reisekosten, Trinkgeld und Einmalzahlungen wie Tantiemen zählen nicht dazu. Maßgeblich für die Berechnung ist der Durchschnitt der letzten, voll gearbeiteten, 13 Wochen.
Wenn diese Positionen nicht berücksichtigt wurden, haben Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber Nachforderungsansprüche, welche bis zu drei Jahre zurückreichen. Hieraus entstehen oftmals hohe Nachforderungssummen von mehreren Tausend Euro.
Arbeitgebern ist daher anzuraten, Ihre Abrechnungspraxis nochmals zu überprüfen. Andernfalls können im Nachhinein hohe Nachforderungsansprüche drohen. Arbeitnehmern dagegen sollten ihre Gehaltsabrechnungen genau nachrechnen.
Wir stehen sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern gerne mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite.

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