Johst Richter Rechtsanwälte - Wir vertreten Sie mit Erfahrung und Fachwissen

Gebrauchtwagenkauf Unfallfahrzeug

Fachbeitrag im Verkehrsrecht

Wenn ein Händler Unfallschäden beim Autokauf nicht offenlegt

Verschweigt ein Verkäufer beim Autokauf Unfallschäden Es kommt häufig vor, dass Käufer erst nach dem Abschluss des Kaufvertrags für einen Gebrauchtwagen feststellen, dass das Fahrzeug Mängel hat. Verkäufer lehnen in solchen Fällen oft jede Verantwortung ab, trotz ihrer Pflicht zur Aufklärung über den Fahrzeugzustand. Falls Sie vermuten, dass Ihr gekauftes Auto zuvor in einen Unfall verwickelt war, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, kostenfrei zu prüfen, welche rechtlichen Schritte Ihnen zur Verfügung stehen.

Informationspflichten zur Aufklärung

Klare Informationspflichten des Händlers Der Bundesgerichtshof hat klare Richtlinien bezüglich der Informationspflichten eines Händlers vorgegeben:

  • Ein Verkäufer muss auf spezifische Fragen vor dem Kauf umfassend und wahrheitsgemäß antworten.
  • Er darf keine Frage übersehen oder deren Bedeutung herunterspielen. So darf beispielsweise ein Schaden nicht verharmlost werden.
  • Der Verkäufer darf keine Aussagen zu Sachverhalten treffen, über die er keine Kenntnisse hat.
  • Zudem muss er proaktiv über relevante Tatsachen informieren, die für die Kaufentscheidung des Käufers erheblich sind, insbesondere bei unerwarteten Mängeln.

Muss der Händler das Fahrzeug auf Unfallschäden überprüfen?

Der Bundesgerichtshof hat grundlegende Prinzipien zu den Aufklärungspflichten eines Händlers im Fahrzeugverkauf festgelegt:

  • Vollständige und korrekte Antworten: Wurden dem Verkäufer vor dem Kauf spezifische Fragen gestellt, ist er verpflichtet, diese vollständig und korrekt zu beantworten.
  • Kein Ignorieren oder Bagatellisieren: Der Verkäufer darf auf konkrete Fragen nicht mit Nachlässigkeit oder Herunterspielen der Bedeutung reagieren. Schäden dürfen nicht verharmlost werden.
  • Keine spekulativen Antworten: Es ist dem Verkäufer untersagt, Antworten auf Fragen zu geben, über die er keine genauen Informationen hat. Unbegründete Behauptungen sind zu vermeiden.
  • Proaktive Informationspflicht: Der Verkäufer muss eigenständig über wesentliche Tatsachen informieren, die für die Kaufentscheidung des Käufers erheblich sind, besonders bei nicht erwarteten Mängeln.
  • Offenlegung wesentlicher Mängel: Wichtige Mängel, die für den Käufer nicht erkennbar sind, müssen vom Verkäufer aufgedeckt werden.
  • Beispiel für nicht zu erwähnende Mängel: Geringfügige, sofort sichtbare Schäden wie Kratzer, die Reparaturkosten unter € 500 verursachen, müssen nicht explizit erwähnt werden.

Ist eine Unfallschadenprüfung durch den Händler erforderlich?

Ein Gebrauchtwagenhändler ist beim Ankauf eines Fahrzeugs nicht zu einer umfassenden Überprüfung verpflichtet. Laut einem Urteil des OLG Saarbrücken reicht es in der Regel aus, wenn der Händler eine optische Kontrolle durchführt, die sich an den Zustandsangaben des Verkäufers orientiert. Eine tiefergehende Untersuchungspflicht besteht für den Händler nur unter besonderen Umständen, beispielsweise wenn die optische Kontrolle Hinweise auf einen Unfallschaden ergibt oder andere konkrete Anzeichen vorliegen, die Zweifel an den Angaben des Verkäufers wecken. Der Händler ist verantwortlich für die Erkennung von Mängeln, die ihm bei dieser Kontrolle hätten auffallen müssen, einschließlich der Untersuchung des Unterbodens.

Rechtliche Schritte bei Kauf eines Unfallfahrzeugs: Ihre Optionen

Wenn Ihnen ein Fahrzeug verkauft wurde, das sich später als Unfallwagen herausstellt, stehen Ihnen mehrere rechtliche Handlungsoptionen offen. Sie können vom Verkäufer die Beseitigung des Mangels, also eine Nacherfüllung, fordern. Falls diese nicht möglich ist oder fehlschlägt, haben Sie zudem das Recht, eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder Schadensersatz zu fordern.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Kaufvertrag rückgängig zu machen oder bei arglistiger Täuschung durch den Verkäufer den Vertrag anzufechten, um eine vollständige Rückabwicklung zu erreichen. Diese Optionen können Sie sofort in Anspruch nehmen, falls ein Reparaturversuch gescheitert ist oder der Mangel von Anfang an nicht behebbar war.

Empfehlung

Falls Sie innerhalb der letzten zwei Jahre einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft haben, laden wir Sie ein, Kontakt zu unserer Kanzlei aufzunehmen. Zunächst werden wir Ihre Ansprüche prüfen. Diese Erstberatung bieten wir Ihnen unverbindlich und kostenfrei an. Sollten Sie Ansprüche geltend machen können, stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützend und vertretend zur Seite.

Jetzt Anfrage stellen

Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Rechtsgebiet

Verkehrsrecht-Mobile

Gerne für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Johst Richter Rechtsanwälte.

Adresse

Vor dem Lauch 15
70567 Stuttgart

Öffnungszeiten

Mo.-Fr.: 08.30 – 17:00 Uhr

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen