Gemäß § 6c Abs. 1 Satz 2 GlüStV hat der Gesetzgeber ein einheitliches monatliches Einzahlungslimit von 1.000 Euro beim Online-Glücksspiel festgelegt.
Es gibt jedoch begrenzte Ausnahmen: Auf ausdrücklichen Wunsch des Spielers kann das Limit von 1.000 Euro überschritten werden, unter der Bedingung, dass der Anbieter eine umfassende Liquiditätsprüfung durchführt und die finanzielle Situation des Spielers eine Erhöhung rechtfertigt.
In der Praxis häufen sich jedoch Beschwerden von Spielern, die berichten, dass dieses Limit häufig überschritten wird oder dass die Liquiditätsprüfung unzureichend oder gar nicht durchgeführt wurde. Beispielsweise wird eine einfache Bonitätsabfrage, die lediglich die Abwesenheit von Schulden prüft, als unzureichend angesehen.
Ein Verstoß gegen das Einzahlungslimit und somit gegen die Vorgaben des Glücksspielvertrags kann Schadenersatzansprüche begründen. Diese Ansprüche beziehen sich auf den Betrag, der über die Grenze von 1.000 Euro hinausgeht. Die Vergabe einer Konzession setzt nämlich die Einhaltung aller Pflichten des Glücksspielvertrags voraus, einschließlich der Schutzpflichten gegenüber den rechtlichen Interessen der Spieler, einschließlich deren finanzieller Lage.
Ein Verstoß gegen die Konzessionsbedingungen führt nicht automatisch zur Nichtigkeit der Konzession oder des Vertrags, stellt jedoch eine Pflichtverletzung dar, die zu Schadenersatzansprüchen führen kann.
Falls auch Ihnen kein Einzahlungslimit gesetzt wurde oder das Limit ohne angemessene Überprüfung Ihrer finanziellen Situation festgelegt wurde, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Prüfung Ihres Falls an und setzen Ihre Ansprüche durch. Auf Wunsch vermitteln wir Sie auch an einen vertrauenswürdigen Prozessfinanzierer, der die Kosten für Ihren Prozess übernimmt, nachdem er ihn geprüft hat, so dass für Sie kein Kostenrisiko entsteht.