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Verteidigung gegen das Finanzamt Stuttgart

Dienstleistung im Steuerrecht

Mahnbescheid des Finanzamts – so gehe ich vor, um mich zu wehren.

Das Finanzamt plant, Ihr Konto zu pfänden? Sie haben einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhalten? Sie möchten als Schuldner gegen die Kontopfändung vorgehen? Wenn das Finanzamt Ihr Konto pfänden will, wird die Situation ernst. Sollten Sie sich nicht zur Wehr setzen, kann Ihr Konto bis zur Pfändungsgrenze geräumt werden – auch wenn der Steuerbescheid rechtswidrig war. Um zu verhindern, dass Ihr Arbeitgeber und die Bank über die Kontopfändung informiert werden, ist es entscheidend, schnell zu handeln. Als Rechtsanwalt für Steuerrecht informiere ich Sie über die wichtigen Punkte, die Sie beachten sollten. Erfahren Sie jetzt, wie Sie am besten vorgehen können.

Mahnbescheid vom Finanzamt - so wehren Sie sich

Das Finanzamt kann die Steuerschulden nur unter bestimmten Voraussetzungen eintreiben:

  • Vorliegen eines wirksamen Steuerbescheids, Haftungsbescheids oder einer Steueranmeldung

  • Die Steuerschuld muss fällig sein.

  • Ich wurde vorab durch das Finanzamt informiert, entweder durch eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung.

  • Die bevorstehende Kontopfändung wurde durch einen separaten schriftlichen Vollstreckungsbescheid (der auch als Vollstreckungstitel fungiert) angekündigt.

  • Es liegen keine Vollstreckungshindernisse vor (wie etwa unbillige Härte).

  • Das Finanzamt muss für die Vollstreckung keinen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) beim zuständigen Amtsgericht (AG) beantragen.

Das sind die Konsequenzen, wenn das Finanzamt das Konto pfändet.

Eine Kontopfändung kann gravierende finanzielle und berufliche Folgen haben.

  • Das Finanzamt hat das Recht, Ihr Konto zu pfänden.

    • Das Finanzamt kann als Behörde direkt gegen den Schuldner vollstrecken, ohne zuvor einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim zuständigen Gericht beantragen zu müssen.

    • Ihre kontoführende Bank oder Sparkasse wird schriftlich über den Pfändungsbeschluss vom Finanzamt in Kenntnis gesetzt und ist verpflichtet, Informationen über weitere Schulden, Vermögen oder Konten offenzulegen.

    • Es ist Ihnen nicht möglich, Geld abzuheben oder zu überweisen.

    • Zusätzlich sind auch Lohn- und Gehaltspfändungen möglich.

  • Höhe der Pfändung

    • Das Finanzamt kann einen Betrag von Ihrem Konto abheben, bis Ihre Steuerschulden beglichen sind.

    • Von der Pfändung ausgeschlossen (unpfändbar) sind: Sozialleistungen, Zahlungen an private Krankenkassen und Vermögen bis zum Pfändungsfreibetrag.

    • Der Pfändungsfreibetrag erhöht sich, wenn Sie unterhaltspflichtig sind.

  • Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

    • Ich kann das Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln.

    • Bei einem Pfändungsschutzkonto ist das Guthaben bis zur Pfändungsgrenze durch den Pfändungsschutz gesichert.

    • Ein Gemeinschaftskonto (zum Beispiel Familienkonto) kann nicht umgewandelt werden.

  • Meine kontoführende Bank oder Sparkasse wird vom Finanzamt informiert.

    • Über Steuerschulden informiert, erfährt dann auch mein Arbeitgeber (der Pfändungsbeschluss wird schriftlich zugestellt).

  • Auch Lohn- und Gehaltspfändungen über den Arbeitgeber sind bis zu den Pfändungsgrenzen möglich.

Wie ich mich gegen die Vollstreckung wehren kann

Gehen Sie direkt und unverzüglich gegen eine Kontopfändung durch das Finanzamt vor. Es ist entscheidend, dass Sie sich zur Wehr setzen, da auch rechtswidrige oder verjährte Steuerbescheide vollstreckt werden können.

  • Kontaktieren Sie das Finanzamt

    • Nach einer Rücksprache könnte ein Aufschub oder eine Ratenzahlung möglich sein.

  • Legen Sie Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein

    • Die Frist für den Einspruch beträgt 2 Wochen. Fehlt eine Widerspruchsbelehrung oder ist diese fehlerhaft, verlängert sich die Frist um 1 Jahr.

    • Der Einspruch ist an die zuständige Widerspruchsbehörde zu richten (in der Regel die nächsthöhere oder die gleiche Behörde).

    • Den Einspruch müssen Sie nicht begründen, sollten dies aber tun. Eine ausführliche Begründung kann jedoch die behördeninterne Prüfung verzögern.

  • Beantragen Sie die Aussetzung der Vollziehung.

    • Die Vollstreckungsbescheide über Steuerschulden sind auch bei einem Einspruch vollstreckbar. Daher muss die Aussetzung der Vollziehung gesondert beantragt werden.

  • Klagen Sie gegen den Vollstreckungsbescheid

    • In einigen Bundesländern kann ich direkt eine Vollstreckungsabwehrklage beim zuständigen Verwaltungsgericht (VG) gegen die Pfändung meines Girokontos einreichen.

  • Kontaktieren Sie einen Anwalt

    • Ein Rechtsanwalt wird die Steuerschuld und den Vollstreckungsbescheid prüfen.

  • Richten Sie ein Pfändungskonto ein

    • Informieren Sie die Bank darüber, dass Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt werden soll.

    • Jeder Bundesbürger darf maximal 1 Pfändungskonto führen. Achtung: Stellen Sie mehrere Anfragen gleichzeitig, machen Sie sich strafbar.

  • Bestreiten Sie die Forderung nicht, können Sie auch die zinslose Stundung oder einen Vollstreckungsschutz beantragen.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ich stehe an Ihrer Seite.

Eine Kontopfändung kann erhebliche finanzielle und berufliche Folgen haben – daher ist es wichtig, sich dagegen zu wehren. Wenn das Finanzamt die Forderung gegen Sie als Schuldner vollstreckt, wird Ihre Bank benachrichtigt. Deshalb sollten Sie eine Pfändung Ihres Kontos vermeiden – unabhängig davon, ob Sie die Steuerschuld anzweifeln oder nicht. Als Rechtsanwalt im Steuerrecht setze ich mich für Ihre Verteidigung gegen die Vollstreckung von Steuerbescheiden ein. In diesem Zusammenhang berate ich Sie über die nächsten Schritte. Für den Pfändungsschutz ist es entscheidend, umgehend ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einzurichten. Dabei nehme ich auch Kontakt mit dem Finanzamt auf und versuche, Sie durch Ratenzahlungen oder Stundungen zu entlasten. Sollte es notwendig sein, erhebe ich Einspruch und setze Ihr Recht vor Gericht durch.

Wird gegen Sie vollstreckt? Wird Ihr Konto gepfändet? Wehren Sie sich jetzt. Mit mir als Rechtsanwalt für Steuerrecht haben Sie eine professionelle Verteidigung an Ihrer Seite.

Wenn ich als Gläubiger gegen den Schuldner einen Vollstreckungstitel aus einem Gerichts- bzw. Mahnverfahren erwirkt habe, kann ich die Pfändung des Kontos beantragen. Das Gericht überprüft den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und leitet ihn an die Bank weiter. Das Finanzamt ist berechtigt, die Steuerschulden ohne gerichtliche Zustimmung direkt einzutreiben.
Wenn das Finanzamt Ihr Bankkonto pfändet, wird Ihre Bank darüber in Kenntnis gesetzt. Ihr Girokonto wird gesperrt, was bedeutet, dass Sie keine Überweisungen oder Abhebungen mehr vornehmen können. Um das Existenzminimum zu gewährleisten und den Pfändungsschutz zu erhalten, müssen Sie Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln.
Das Finanzamt ist nur unter bestimmten Bedingungen berechtigt, das Konto zur Vollstreckung zu pfänden. Hierfür muss eine Steuerschuld fällig und abgemahnt worden sein. Außerdem ist eine Ankündigung der Vollstreckung erforderlich. Zuletzt dürfen keine Vollstreckungshindernisse vorliegen.
Ebenso wie das Finanzamt die Kontopfändung veranlassen kann, hat es auch die Möglichkeit, die Vollstreckung auszusetzen. Manchmal zeigen sich Finanzämter entgegenkommend. Besonders wenn ich Härtefälle darlege, eine Ratenzahlung vereinbare oder Sicherheiten anbiete, kann es sein, dass mein Konto (vorübergehend) verschont bleibt.
Falls Ihr Girokonto bald gepfändet werden könnte, empfehle ich Ihnen, es in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Für einen bestimmten Betrag gilt dann der Pfändungsschutz. Darüber hinaus sollten Sie innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen oder eine Vollstreckungsabwehrklage erheben. Ich stehe Ihnen dabei unterstützend zur Seite.
Jeder Bürger hat das Recht, sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (auch bekannt als P-Konto) umzuwandeln. Der Pfändungsschutz gewährleistet, dass ein bestimmter unpfändbarer Betrag unberührt bleibt. Dadurch kann ich auch während einer Vollstreckung weiterhin uneingeschränkt über dieses Guthaben verfügen. Allerdings ist dies ausschließlich bei Einzelkonten möglich.
Ein Pfändungsschutzkonto ist sinnvoll, wenn die Pfändung meines Girokontos meine finanzielle Situation gefährdet. Für einen wirksamen Pfändungsschutz sollte ich mein Konto schnell umwandeln. Andererseits schränkt die Umwandlung auch meine finanzielle Freiheit ein.
Pfändungsschutzkonten bringen ebenfalls Nachteile mit sich. Eine Kreditkarte oder ein Dispositionskredit lässt sich nicht mit dem Konto verbinden. Darüber hinaus wird die Umwandlung der Schufa gemeldet, wodurch ich finanzielle Nachteile aufgrund einer schlechten Kreditwürdigkeit erleiden kann.
Das Guthaben auf meinem Pfändungsschutzkonto ist bis zu einem bestimmten Betrag vor Pfändungen geschützt. Dieser Pfändungsfreibetrag wird regelmäßig aktualisiert. Im Jahr 2023 liegt er bei 1.410 Euro. Wenn ich unterhaltspflichtig bin, erhöht sich dieser Betrag entsprechend.
Gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO) ist es jedem Bundesbürger erlaubt, lediglich ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zu führen. Wenn Sie dies der Bank bei der Umwandlung eidesstattlich versichern und ein zweites Konto eröffnen, könnten Sie sich strafbar machen. Außerdem könnten Sie den Pfändungsschutz verlieren.

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