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Rechtsanwalt Kündigungsschutzklage Stuttgart

Dienstleistung im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Kündigungsschutzklage – Ihr Schritt gegen eine unfaire Kündigung

Wurden Sie gekündigt oder steht dies bevor? Wurde Ihnen gekündigt, obwohl die Gründe des Arbeitgebers unzutreffend oder unberechtigt sind? Eine Kündigung kann für Arbeitnehmer sehr belastend sein, besonders wenn sie als ungerecht empfunden wird. Oft sind solche Kündigungen tatsächlich unwirksam, was die Chancen für eine erfolgreiche Anfechtung erhöht.

Das Arbeitsverhältnis ist häufig der Hauptpfeiler Ihrer Existenz. Ein Kündigungsschreiben kann daher nicht nur zu finanziellen, sondern auch zu sozialen Problemen führen. In dieser Situation ist es entscheidend, rechtzeitig juristischen Rat einzuholen. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen wir die besten Wege, um gegen eine Kündigung vorzugehen. Handeln Sie schnell, denn im Arbeitsrecht gelten für Kündigungsschutzklagen sehr kurze Fristen von nur 2 Wochen.

So wehren Sie sich erfolgreich

Um Ihre Kündigungsschutzklage erfolgreich zu führen, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:

  • Frist zur Klageeinreichung

    • Reichen Sie die Klage innerhalb von 3 Wochen ein.

    • Versäumen Sie diese Frist, wird die Kündigung als rechtskräftig angesehen.

  • Meldung beim Arbeitsamt

    • Melden Sie sich umgehend als arbeitssuchend beim Arbeitsamt, egal ob Sie klagen oder nicht.

    • Wenn Sie diese Frist versäumen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

  • Nachweis über Behinderung oder Schwangerschaft

    • Falls zutreffend, reichen Sie den Behinderten- oder Schwangerschaftsnachweis ein, falls dies noch nicht während des Arbeitsverhältnisses geschehen ist.

  • Betriebsrat (falls vorhanden)

    • Wenden Sie sich an den Betriebsrat, da der Arbeitgeber vor jeder Kündigung verpflichtet ist, dort die Gründe vorzulegen und sich anhören zu lassen.

    • Wenn der Betriebsrat der Kündigung widerspricht, verbessert das Ihre Chancen, erfolgreich gegen die Kündigung vorzugehen.

  • Dokumentation Ihrer Arbeitsbedingungen

    • Halten Sie Ihre Arbeitsbedingungen und alle relevanten Vorfälle möglichst genau fest.

    • Seien Sie besonders vorsichtig bei Absprachen mit Ihrem Arbeitgeber, wie z. B.:

      • Aufhebungsverträge: Diese können zwar eine Abfindung enthalten, aber auch dazu führen, dass Ihr Arbeitslosengeld I für eine bestimmte Zeit gesperrt wird.

      • Zusage zur Kündigungsrücknahme: Achten Sie darauf, dass diese Zusagen schriftlich erfolgen. Mündliche Versprechungen sind rechtlich nicht bindend und können zu Missverständnissen führen.

      • Prozessbeschäftigung: Wenn Sie eine angebotene Prozessbeschäftigung ablehnen, verlieren Sie möglicherweise Ihren Anspruch auf Gehaltsnachzahlung.

  • Verfahren vor dem Arbeitsgericht

    • Das Ziel ist in der Regel die Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses, doch häufig endet das Verfahren mit einer Abfindung.

    • Das Verfahren wird von einem hauptamtlichen Richter geführt.

    • Sollte keine Einigung erzielt werden, kommt es zu einem Kammertermin, bei dem der Richter zusammen mit zwei Laienrichtern (jeweils ein Vertreter des Arbeitgebers und ein Vertreter der Arbeitnehmer) entscheidet.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Wie wir Ihnen helfen

Im Fall einer Kündigung stehen wir Ihnen zur Seite, um das Beste aus der Situation zu machen. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie während des gesamten Kündigungsschutzprozesses – vom Kündigungsschreiben bis hin zum Arbeitsgericht. Ein wichtiger Schritt ist die genaue Untersuchung der Umstände der Kündigung. Je nach den Erfolgsaussichten entscheiden wir, ob wir auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bestehen oder eine Abfindung verhandeln. Unser Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die Ihre Rechte und Ansprüche wahrt.

Als Ihr Anwalt übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, dem Arbeitsgericht und den relevanten Behörden, um Ihnen in dieser herausfordernden Phase so viel Stress wie möglich abzunehmen. Gerne klären wir im Vorfeld die Anwalts- und Gerichtskosten sowie Ihre potenziellen Ansprüche gegen den Arbeitgeber, damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt.

Die Kosten eines Kündigungsschutzprozesses setzen sich aus den Gerichts- und Anwaltsgebühren zusammen. Diese werden nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert, der in einem Kündigungsschutzverfahren in der Regel 3 Bruttomonatsgehältern entspricht.
Die Frist zur Klageerhebung beträgt 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung gemäß dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Eine spätere Klageerhebung ist grundsätzlich möglich, jedoch wird die Kündigung als wirksam betrachtet, selbst wenn sie ungerechtfertigt war. In diesem Fall wird die Klage in der Regel als unbegründet abgewiesen.
  • Außerordentliche Kündigung: Diese beendet das Arbeitsverhältnis sofort und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.
  • Ordentliche Kündigung: Hier muss die Kündigungsfrist eingehalten werden. Der Arbeitgeber muss keine Gründe angeben, aber er ist verpflichtet, eine Sozialauswahl zu treffen. Eine außerordentliche Kündigung kann nur unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Umständen ausgesprochen werden.
Die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Sie richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und kann zwischen 1 und 7 Monaten variieren. Der Arbeitnehmer hat eine Frist von 1 Monat, um selbst zu kündigen. Abweichende Regelungen können durch Tarifverträge oder andere Vereinbarungen getroffen werden.
Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) muss eine Kündigung schriftlich erfolgen. Das bedeutet, dass das Kündigungsschreiben in Papierform vorliegen und handschriftlich unterschrieben sein muss. Elektronische Formen wie SMS, E-Mail oder PDF sind rechtlich nicht zulässig.
Das Arbeitsgericht ist für alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, einschließlich der Kündigungsschutzklage, zuständig. Örtlich ist das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer üblicherweise seine Tätigkeit ausführt oder die Betriebsstätte des Arbeitgebers liegt.
Ein Aufhebungsvertrag ersetzt die Kündigung, da er das Arbeitsverhältnis auflöst. Bei einem Aufhebungsvertrag müssen keine Kündigungsfristen oder die Sozialauswahl beachtet werden. Allerdings führt der Abschluss eines Aufhebungsvertrags dazu, dass das Arbeitsamt eine Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld I verhängt.
Ein Aufhebungsvertrag (auch als Auflösungsvertrag bekannt) stellt eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar. In diesem Vertrag können unter anderem Vereinbarungen wie eine Abfindung oder Wettbewerbsverbote getroffen werden. Auch hier muss die Kündigung schriftlich erfolgen, wie es bei einem Kündigungsschreiben der Fall ist.
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Versäumt man diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
Kündigungsschutz besteht für Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern, die länger als sechs Monate dort beschäftigt sind. Zudem gelten besondere Schutzregeln für Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder.

Rechtsgebiet

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