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Rechtsanwalt Verkehrsrecht - Führerscheinentzug Stuttgart

Dienstleistung im Verkehrsrecht

Führerscheinentzug: Ein schwerwiegender Einschnitt in Ihre Mobilität

Sie haben Ihren Führerschein verloren und müssen nun eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) absolvieren? Da Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, stellt sich die Frage, wie Sie weiterhin Ihrer Arbeit nachgehen können.
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist eine gängige Strafmaßnahme gemäß des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Typische Vergehen, die zu einem Führerscheinentzug führen, sind das Ignorieren von roten Ampeln und das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzungen. Die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis kann zwischen 6 Monaten und 5 Jahren dauern. In besonders schweren Fällen kann der Führerschein auch lebenslang entzogen werden. Zusätzlich wird oft eine kostenintensive MPU oder der Nachweis der Abstinenz gefordert. Nicht immer ist der Entzug des Führerscheins oder die Anordnung eines Fahrverbots jedoch rechtens. Oftmals ist der Entzug der Fahrerlaubnis mit einem strafrechtlichen Verfahren verbunden, das schwerwiegende Konsequenzen für Ihre Karriere haben kann. Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihren Führerschein zurückzubekommen oder ein Fahrverbot abzuwenden.

Die Entziehung des Führerscheins - und wie Sie ihn wiedererlangen können

Um den Entzug Ihres Führerscheins erfolgreich anzufechten oder ihn zurückzubekommen, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Gründe und Dauer des Führerscheinentzugs:

    • Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß Strafgesetzbuch (StGB) durch Rotlichtverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen:

      • Mehr als 21 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts: 1 Monat Fahrverbot

      • Mehr als 70 km/h außerorts: bis zu 3 Monate Fahrverbot

    • Verstoß gegen das Verbot der Trunkenheit im Verkehr durch Fahrt unter Einfluss von Alkohol (mehr als 1,1 Promille) oder anderen Drogen

    • Unfallflucht: Die Dauer hängt von der Schwere der Tat ab

    • Ungeeignetheit zum Führen eines Fahrzeugs wird angenommen, wenn eine bestimmte Anzahl von Punkten in Flensburg erreicht wird (maximal 8 Punkte dürfen gesammelt werden)

    • Während der Probezeit gelten verschärfte Bedingungen wie:

      • Verstoß gegen Probezeitauflagen nach Verwarnung zum dritten Mal

      • Ein Punkteabbauseminar kann während der Probezeit nicht besucht werden.

  • Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug:

    • Fahrverbot – die mildere Strafe

      • Fahrverbote gelten nach § 44 I StGB als Nebenstrafe in einem verkehrsrechtlichen Strafverfahren oder werden von der Verwaltungsbehörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens verhängt.

        • Das Fahrverbot ist immer zeitlich begrenzt (ca. 1-3 Monate)

        • Gilt für leichte Vergehen (Rotlichtverstöße, geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen)

        • Führerscheinabgabe und automatische Wiedererlangung nach Ablauf der Frist bei der örtlichen Polizeidienststelle

    • Führerscheinentzug (dauerhafter Verlust des Führerscheins)

      • Gilt für schwerwiegende Vergehen mit hohem Gefahrenpotenzial (insbesondere Alkohol oder Drogen am Steuer, auf dem Fahrrad oder E-Scooter)

      • Gilt bei Verbindung zu einer Straftat

      • Führerscheinabgabe sofort nach Begehen der Straftat

      • Sperrfrist für Wiedererlangung der Fahrerlaubnis (Dauer: 6 Monate bis 5 Jahre)

  • Neubeantragung des Führerscheins:

    • Ein neuer Führerschein kann frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragt werden

    • Die erforderlichen Bedingungen müssen erfüllt sein (z. B. MPU oder Abstinenznachweis)

    • Je nach Fall: erneute theoretische und praktische Fahrprüfung

  • Rechtliche Schritte:

    • Sie können Widerspruch gegen die behördliche Entscheidung einlegen

    • Eine Verkürzung der Sperrfrist kann beantragt werden

      • Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kann bei besonderen persönlichen oder beruflichen Umständen entscheidend sein, z. B. bei Berufsfahrern und Außendienstmitarbeitern

    • Sie können durch Schulungsmaßnahmen zeigen, dass sich Ihre Einstellung zum regelkonformen Verhalten im Straßenverkehr geändert hat.

Rechtliche Unterstützung – Vor und nach der Entziehung

Wenn Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen wurde oder der Verlust des Führerscheins droht, stehen wir Ihnen zur Seite. Es kann schwerwiegende private und berufliche Konsequenzen haben, kein Auto mehr fahren zu dürfen. Deshalb sollten Sie sich gegen unrechtmäßige oder unverhältnismäßige Strafen wehren. Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht vertreten wir Ihr Recht. Wir beraten Sie und vertreten Sie im Fall eines Führerscheinentzugs. Dafür überprüfen wir Ihren Sachverhalt und geben Ihnen Ratschläge zum weiteren Vorgehen. Wir berücksichtigen dabei Ihre persönlichen Umstände und richten unsere Aktivitäten danach aus. Das beinhaltet das Einlegen eines Widerspruchs bei der Behörde oder das Beantragen einer Verkürzung der Sperrfrist. Zudem bereiten wir Sie juristisch auf die erneute Beantragung der Fahrerlaubnis vor. Dank unserer langjährigen praktischen Erfahrung wissen wir am besten, wie wir Sie gegen Fahrverbote und den Entzug Ihres Führerscheins verteidigen können.

Wehren Sie sich jetzt und informieren Sie sich mit unserer kostenlosen Erstberatung!

Häufige Fragen (FAQ)

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Ihnen der Führerschein entzogen werden kann: Entweder durch ein Gericht oder durch die Führerscheinstelle. Eine gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt nur, wenn sie mit einer Straftat in Verbindung steht. Schwere Vergehen im Straßenverkehr werden in der Regel nicht als Straftat angesehen.
Um Ihren Führerschein entzogen zu bekommen, müssen Sie eine Fahrweise an den Tag gelegt haben, die ein erhebliches Gefahrenpotenzial für den Verkehr darstellt. Beispiele dafür sind extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Fahren unter Drogeneinfluss oder Alkoholeinfluss, das Begehen von Unfallflucht oder das Sammeln von mehr als 8 Punkten im Zentralregister in Flensburg.

Das Fahrverbot stellt eine weniger drastische Maßnahme dar als der Führerscheinentzug. Es wird verhängt, wenn bestimmte Verkehrsverstöße begangen werden, wie zum Beispiel das Ignorieren von Rotlicht oder das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung um einen großen Wert. Das Fahrverbot hat eine Dauer von eins bis drei Monaten. Während dieser Zeit behalten Sie Ihren Führerschein, der Ihnen anschließend wieder ausgehändigt wird.

Der Führerscheinentzug ist gemäß § 69 I StGB eine Maßregel zur Sicherung und Besserung. Im Gegensatz dazu ist das Fahrverbot gemäß § 44 I StGB eine Nebenstrafe. Beim Fahrverbot muss der Fahrer seinen Führerschein nicht vollständig abgeben. Beim Entzug der Fahrerlaubnis muss ein Antrag auf Wiedererteilung gestellt werden.

Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) kann angeordnet werden in folgenden Fällen:

  • Fahren unter dem Einfluss von Alkohol (1,6 Promille) und Drogen
  • wiederholte oder erhebliche schwere Verkehrsverstöße
  • körperliche Alkohol- und Drogenabhängigkeit außerhalb des Straßenverkehrs
  • Straftatbestände in Verbindung mit dem Straßenverkehr
  • aggressives Verhalten

Möglichweise kann durch die Inanspruchnahme eines Verkehrsrechtsanwalts das drohende Fahrverbot abgewendet werden und stattdessen eine mildere Strafe erzielt werden. Es ist zu beachten, dass nicht jede Entziehung der Fahrerlaubnis gerechtfertigt ist. Sie haben die Option, gegen den Entzug des Führerscheins Einspruch einzulegen oder sich mit rechtlichen Mitteln gegen ein Urteil zu verteidigen.

Es gibt keine eindeutigen Vorschriften für die Wiedererteilung des Führerscheins. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann erst drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde muss überzeugt sein, dass die Person, die den Antrag stellt, in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Für diese Überzeugung kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) hilfreich sein.
Ja, ein E-Scooter wird ebenfalls als Kraftfahrzeug betrachtet. Daher wird ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille immer von einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt ausgegangen. Je nach Umständen kann ein Fahrverbot oder sogar ein Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Personen, die vorher Alkohol oder Drogen konsumiert haben, sind außerdem verpflichtet, eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) durchzuführen.
Die Kosten für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) können je nach Fragestellung und Begutachtungsstelle variieren. Seit August 2018 haben die Begutachtungsstellen die Möglichkeit, ihre eigenen Preise festzulegen. In der Regel liegen die Kosten für eine MPU zwischen ca. 400 € und 800 €. Bei bestimmten Verfahren ist es zudem erforderlich, Abstinenznachweise vorzulegen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, vor der MPU an Vorbereitungskursen teilzunehmen.

Ja, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis in Bezug zu einer Straftat steht (zum Beispiel Fahrerflucht), können Ihnen hohe Geldbußen oder sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Außerdem gilt es als Straftat, wenn man sich ohne gültige Fahrerlaubnis mit einem Fahrzeug im Straßenverkehr befindet (Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG).

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