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Hilfe bei Betriebsprüfung und Kassenbuchführung Stuttgart

Dienstleistung im Steuerrecht

Begleitung während der Betriebsprüfung und Sicherstellung der Kassenbuchführung

Unternehmen in Deutschland sind zunehmend höheren Risiken im Rahmen von Betriebsprüfungen ausgesetzt. Solche Prüfungen beinhalten häufig die digitale Überprüfung von Einnahmen und die Kontrolle der korrekten Führung des Kassenbuchs. Die Ankündigung einer Betriebsprüfung löst bei vielen Unternehmern Besorgnis aus, da die Vorstellung, dass der Steuerprüfer in den Unternehmensunterlagen nach Unregelmäßigkeiten sucht, unangenehm ist. Hinzu kommt die Gefahr einer hohen Steuernachzahlung durch Hinzuschätzungen während der Prüfung oder im schlimmsten Fall eines Steuerstrafverfahrens. Da in diesen Verfahren Ermessensspielräume bestehen, fällt es Geschäftsführern und Unternehmensinhabern oft schwer, sicherzustellen, dass alle relevanten Gesetze und Vorschriften – auch neue Novellen – ordnungsgemäß angewendet wurden.

 

Unsere Expertise als Rechtsanwälte und Steuerberater bei Betriebsprüfungen

Kleinere Unternehmen wie Bäckereien, Fleischereien, Cafés, Gaststätten, Konditoreien, Solarien, Einzelhändler oder Taxiunternehmen sind häufig Ziel von Betriebsprüfungen. Steuerprüfer werfen diesen Unternehmen oft vor, Kassenaufzeichnungen manipuliert zu haben, wobei statistische Methoden wie der „Chi-Quadrat-Test“ oder „Benfords Gesetz“ als Grundlage dienen. Schon kleine Fehler können in solchen Fällen weitreichende Auswirkungen haben, da computergestützte Schätzungen und Kalkulationsprogramme schnell existenzbedrohende Folgen nach sich ziehen. In solchen Situationen werden häufig Steuerstrafverfahren gegen die Verantwortlichen im Unternehmen eingeleitet, und auch der Steuerberater kann in die Haftung genommen werden.

 

Vorausschauende Planung zur Vermeidung von Hinzuschätzungen

Hinzuschätzungen stellen eine erhebliche finanzielle Belastung dar und können gravierende steuerstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn das Finanzamt so genannte Scheinrechnungen entdeckt, kann der Verdacht auf Urkundenfälschung aufkommen, was in der Regel die Einschaltung der Staatsanwaltschaft nach sich zieht. In solchen Fällen ist es von entscheidender Bedeutung, dass ein erfahrener Steuer- und Strafrechtsexperte das steuerliche und steuerstrafrechtliche Verfahren koordiniert. Die angewendeten Prüfungsmethoden können sehr komplex sein, sodass nur ein erster Überblick gegeben werden kann. Wir bieten spezialisierte Unterstützung bei der Abwehr von Hinzuschätzungen, um ungerechtfertigte steuerliche Belastungen zu vermeiden.

Methoden der Prüfung

Kassenbuchführung

Bei einer Betriebsprüfung wird der Kasse besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Ziel der Kassenprüfung ist es, die ordnungsgemäße Buchführung nachzuweisen oder gegebenenfalls zu widerlegen. Eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung ist nur dann gewährleistet, wenn der tatsächliche Kassenbestand regelmäßig mit dem buchmäßigen Kassenbestand abgeglichen wird (dies wird als Kassensturzfähigkeit bezeichnet).

Ist das Kassenbuch formal korrekt geführt, so wird die Richtigkeit der Buchführung grundsätzlich gesetzlich vermutet (§ 158 AO). Ein formaler Fehler in der Kassenbuchführung führt jedoch nicht zwangsläufig zu Nachteilen. Nach der Rechtsprechung stellt dies keinen zwingenden Beweis für die inhaltliche Unrichtigkeit der Buchführung dar. Falls das Finanzamt dennoch eine Gewinnhinzuschätzung vornimmt, ist es wichtig, diese Nachforderung zu überprüfen und gegebenenfalls anzufechten. Hierbei stützen wir uns auf unsere umfangreiche Erfahrung in der Begleitung von steuerlichen Betriebsprüfungen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

 

Vorgehen des Betriebsprüfers bei der Einnahmenprüfung

Im Rahmen einer Betriebsprüfung sind grundsätzlich alle nachvollziehbaren Prüfungsmethoden zulässig, da es keine speziellen gesetzlichen Vorgaben hierfür gibt. Die meisten Verfahren konzentrieren sich darauf, die Buchführungsergebnisse (wie den Betriebsvermögensvergleich) sowie die Aufzeichnungen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung auf ihre Konsistenz und Beweiskraft hin zu überprüfen.

Ein besonders hohes Risiko für Zuschätzungen besteht bei sachlichen Mängeln in der Buchführung, wie etwa der Nichtbuchung von Einnahmen, unvollständigen Aufzeichnungen des Wareneingangs oder -ausgangs sowie fehlenden oder erfundenen Belegen. Im Gegensatz dazu führen rein formelle Mängel, wie etwa nicht chronologisch erstellte Buchungen oder verspätet abgegebene Bilanzen, allein nicht zur Hinzuschätzung von Einnahmen.

 

Äußerer Betriebsvergleich

Beim äußeren Betriebsvergleich vergleicht der Prüfer die Ergebnisse des geprüften Unternehmens mit denen ähnlicher Unternehmen. Dabei kommen die sogenannten Richtsätze zum Einsatz, die aus jahrelangen Betriebsprüfungen der Finanzverwaltung abgeleitet wurden und als Kennzahlen dienen.

Innerer Betriebsvergleich
Die Umsatznachkalkulation erlaubt es dem Prüfer, auf Grundlage des Wareneinsatzes (bei Handelsunternehmen) oder des Material- und Lohneinsatzes (bei Fertigungs- und Produktionsbetrieben) zu ermitteln, welche Umsätze das Unternehmen theoretisch hätte erzielen können. Dieser Vergleich hilft, Unstimmigkeiten oder Unregelmäßigkeiten bei den tatsächlichen Umsätzen zu identifizieren.

 

Vermögenszuwachsrechnung und Geldverkehrsrechnung

Verprobungsmethoden wie die Vermögenszuwachsrechnung und die Geldverkehrsrechnung werden eingesetzt, wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse eines Steuerpflichtigen schwer nachvollziehbar sind und der Verdacht auf nicht erklärte Einkünfte besteht. Diese Verfahren beruhen auf der Annahme, dass ein Unternehmer in einem bestimmten Zeitraum nur so viel Geld für Konsum und Vermögensbildung ausgeben kann, wie ihm tatsächlich zur Verfügung stand. Solche Methoden kommen zum Einsatz, wenn die Buchführung aufgrund festgestellter Mängel als nicht aussagekräftig gilt.

 

Verprobung und Schätzung des Umsatzes

Die Nachkalkulation, auch als Aufschlagskalkulation bekannt, ist eine der am häufigsten eingesetzten Prüfungsmethoden. Selbst bei einer ordnungsgemäßen Buchführung kann sie aufdecken, dass das erklärte steuerliche Ergebnis nicht korrekt ist. In Handelsbetrieben stützt sich die Aufschlagskalkulation auf den Wareneinsatz, während in Fertigungsbetrieben der Material-, Fertiglohn- und Maschineneinsatz im Vordergrund steht. Je mehr Warengruppen ein Unternehmen führt, desto detaillierter muss die Berechnung vorgenommen werden – für jede Warengruppe muss ein separater Warenaufschlagsatz ermittelt werden.

Ein Nachteil dieses Verfahrens zeigt sich besonders bei größeren Unternehmen: Es wird zunehmend arbeitsintensiv und anfälliger für Angriffe, je größer das Unternehmen wird. Eine weitere Schwäche ist, dass der Wareneinsatz in Fällen von Schwarzeinkäufen zu verzerrten und unrealistischen Ergebnissen führen kann.

 

Zeitreihenvergleich

Der Zeitreihenvergleich wurde entwickelt, um die Schwächen der Aufschlagskalkulation, insbesondere bei der Erkennung von Schwarzeinkäufen, zu überwinden. Bei dieser Methode wird für jede Kalenderwoche der entsprechende Rohgewinnaufschlag ermittelt, der sich aus dem Verhältnis der gebuchten Betriebseinnahmen und -ausgaben ergibt.

Wenn die Rohgewinnaufschläge in der Zeitreihe ungewöhnlich stark abweichen, müssen die Ursachen hierfür detailliert erklärt werden. Die Rechtsprechung hat den Zeitreihenvergleich bisher nur als Prüfmethoden anerkannt, wenn die Buchführung gemäß § 158 AO aus anderen Gründen nicht zur Besteuerung herangezogen werden konnte. In einem aktuellen Urteil entschied das Finanzgericht Köln, dass eine ordnungsgemäße Buchführung nicht allein durch den Zeitreihenvergleich infrage gestellt werden kann.

 

Chi-Quadrat-Test (Chi²-Test)

Auch der Chi-Quadrat-Test basiert auf Wahrscheinlichkeitsregeln und ist eine Methode, die bei der Analyse von Zahlenmaterial verwendet wird. Ähnlich wie bei Benford’s Law geht man davon aus, dass die Ziffern echter Daten bestimmten Gesetzmäßigkeiten folgen, die bei gefälschten Daten häufig nicht in gleicher Weise auftreten. Diese Methode erfordert jedoch eine ausreichend große Menge an Zahlen, um zuverlässig angewendet werden zu können. Ist die Zahlenbasis zu klein, eignet sich der Test nicht.

Die oben beschriebenen Methoden unterstreichen die Bedeutung der aktuellen Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen im Bereich der Betriebsprüfung und Steuerfahndung für eine effektive Verteidigung und Beratung. Bei umfangreichen Betriebsprüfungen ist es ratsam, mehrere erfahrene Steueranwälte und Berater hinzuzuziehen. Eine Kanzlei mit einem Schwerpunkt auf Betriebsprüfungen bietet hier klare Vorteile.

Fazit: Der Zeitpunkt der Ankündigung einer Betriebsprüfung ist oft der beste Moment, um eine spezialisierte Steuerkanzlei zu konsultieren. In einer Erstberatung lässt sich klären, ob und in welchem Umfang Unterstützung notwendig ist. Ein frühzeitiges Gespräch hilft dabei, steuerliche Schäden zu minimieren und potenzielle strafrechtliche Risiken frühzeitig zu adressieren.

 

Benford’s Law (Benfords Gesetz)

Benford’s Law ist eine Prüfungsmethode, die auf Wahrscheinlichkeitsregeln basiert. Sie geht davon aus, dass die Ziffern echter Daten bestimmten Gesetzmäßigkeiten folgen, die bei gefälschten Daten oft nicht in gleicher Weise auftreten. Damit diese Methode zuverlässig angewendet werden kann, ist jedoch eine ausreichend große Menge an Zahlenmaterial erforderlich. Wenn der Betriebsprüfer nur eine kleine Zahlengrundlage heranzieht, ist diese Methode nicht geeignet.

Die Ausführungen verdeutlichen, wie wichtig es ist, über die aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen im Bereich der Betriebsprüfung und Steuerfahndung Bescheid zu wissen, um eine wirksame Verteidigung und Beratung zu gewährleisten. Bei umfangreichen Betriebsprüfungen ist es ratsam, mehrere kompetente Steueranwälte und Berater hinzuzuziehen. Eine Kanzlei, die sich auf Betriebsprüfungen spezialisiert hat, bietet hier einen klaren Vorteil.

Fazit: Die Ankündigung einer Betriebsprüfung ist oft der richtige Zeitpunkt, um eine spezialisierte Steuerkanzlei zu konsultieren. In einer Erstberatung lässt sich klären, ob und in welchem Umfang Unterstützung erforderlich ist. Ein frühzeitiges Gespräch kann helfen, steuerliche Schäden zu minimieren und potenzielle strafrechtliche Risiken rechtzeitig zu erkennen.

 

Branchen

Bestimmte Berufsgruppen und Branchen stehen aufgrund ihrer besonderen Merkmale oder Umstände häufig im Fokus von Steuerprüfungen. Dazu zählen unter anderem Apotheken, Arztpraxen, Gastronomiebetriebe, Friseursalons, Tankstellen, Taxiunternehmen und Versicherungsmakler. Diese Branchen haben wir in separaten Beiträgen ausführlich behandelt, ebenso wie das Düsseldorfer Verfahren, das sich mit Steuerfahndungen im Rotlichtmilieu beschäftigt.

Auch zur Vereinsbesteuerung (Betriebsprüfung von Vereinen) hat sich Dr. Lars Kelterborn geäußert. Besonders Kleinunternehmer in bargeldintensiven Branchen müssen die strengen Anforderungen an die ordnungsgemäße Führung einer offenen Ladenkasse beachten, um steuerliche Probleme zu vermeiden.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Umfassende Beratung bei Betriebsprüfungen durch Rechtsanwalt

Als Rechtsanwälte für Steuerrecht bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung vor, während und nach Betriebsprüfungen:

Vor der Betriebsprüfung: Bereits vor der Ankündigung einer Betriebsprüfung stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite. Falls das Finanzamt eine Prüfung nur telefonisch angekündigt hat, besteht häufig noch die Möglichkeit einer Selbstanzeige, bevor die Prüfungsanordnung offiziell eintrifft. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir potenzielle steuerliche und steuerstrafrechtliche Schwächen und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie.

Während der Betriebsprüfung: Während der Betriebsprüfung begleiten wir Sie und stellen sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. Wir bieten strategische Beratung und helfen Ihnen, alle Fragen bezüglich der Vorgehensweise der Prüfer zu klären.

Nach der Betriebsprüfung: Nach Abschluss der Betriebsprüfung sorgen wir dafür, dass Sie rechtliche Sicherheit erhalten. Dies kann die Einholung einer „Zusage“ oder der Abschluss einer „tatsächlichen Verständigung“ beinhalten, um Konflikte zu vermeiden und Ihre Steuerlast klar zu definieren.

Im „Worst-Case“: Sollte es zu einem Einspruch oder einem finanzgerichtlichen Verfahren kommen, vertreten wir Sie auch in dieser Phase und kümmern uns um alle notwendigen rechtlichen Schritte.

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