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Rechtsanwalt Verkehrsrecht - Unfall Stuttgart

Dienstleistung im Verkehrsrecht

Vom Schock zum Schaden - Wie Sie nach einem Unfall richtig handeln sollten

Sind Sie in einen Unfall verwickelt worden und hat Ihr Fahrzeug dabei Schaden erlitten? Unabhängig von Ihrer Schuld oder Unschuld ist der Schock groß. Es ist jedoch entscheidend, dass Sie am Unfallort ruhig bleiben, denn neben den medizinischen Aspekten müssen auch rechtliche Angelegenheiten geklärt werden. Dazu gehören die Regulierung des entstandenen Schadens sowie mögliche Konsequenzen wie Punkte in Flensburg, Bußgelder und Fahrverbote. Sparen Sie jedoch nicht an der falschen Stelle, indem Sie sich für einen günstigen Anwalt entscheiden. Denn dies kann später zu höheren Kosten führen. Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht wissen wir, wie Sie vorgehen müssen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und unberechtigte Forderungen abzuwehren. Wir stehen Ihnen zur Seite, um hohe Unfallkosten oder sogar ein Strafverfahren zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns jetzt, um weitere Informationen zu erhalten.

Unfallkosten - Verantwortlichkeiten und Zahlungsverpflichtungen

Bei einem Verkehrsunfall ist es wichtig, die Schadensregulierung ordnungsgemäß durchzuführen. Hierbei sollten Sie Folgendes beachten: Die Kostenübernahme richtet sich nach der Unfallbeteiligung!

  • Wenn Sie als Unfallopfer keine Schuld tragen

    • Sie müssen keine Kosten tragen

    • Die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners haftet für Schäden sowie für Ihre Anwaltskosten

    • Der gesamte Schadensregulierungsprozess erfolgt über die KFZ-Haftpflichtversicherung

  • Wenn Sie eine Teilschuld tragen

    • Die Schuld wird je nach individuellem Verschuldungsgrad auf die Parteien aufgeteilt

    • Die Schadens- und Anwaltskosten werden anteilig erstattet

  • Wenn Sie die volle Schuld am Unfall tragen

    • Schalten Sie einen Rechtsanwalt ein

    • Der Anwalt kann unberechtigte Forderungen abwehren und Kosten reduzieren

    • Unter keinen Umständen sollten Sie ein Schuldanerkenntnis unterschreiben

    • Bei schweren Unfällen wird ein Strafverfahren eröffnet

      • Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch

      • Geben Sie lediglich Ihre Personalien an

      • Ihre eigene Versicherung muss für den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners aufkommen

      • Bei einer Vollkasko-Versicherung werden auch die Schäden an Ihrem eigenen Auto abgedeckt

    • Unfallbeteiligte können sich bei Verkehrsunfällen strafbar machen:

      • Unfallflucht

      • Unterlassene Hilfeleistung

      • Fahrlässige Körperverletzung

      • Es drohen hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren, Fahrverbote und Punkte in Flensburg

Anwalt einschalten lohnt sich!

Als Rechtsanwalt für Verkehrsunfälle unterstütze ich Sie bei allen Belangen rund um Ihren Autounfall. Viele Unfallbeteiligte sind zögerlich, einen Anwalt hinzuzuziehen, da sie sich vor den Kosten und die Versicherung abschrecken lassen. Dennoch kann es sich lohnen! Meine Kanzlei informiert Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten, unabhängig davon, ob Sie unschuldig sind, eine Teilschuld tragen oder als (vermeintlicher) Unfallverursacher beschuldigt werden.
Ich helfe Ihnen effektiv bei der Abwehr oder Einforderung von Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen. Dazu erstelle ich professionelle Gutachten, um die Schuldfrage zu klären und die Abwicklung mit der Versicherung so einfach wie möglich zu gestalten. Wenn an Ihrem Fahrzeug und/oder am anderen Fahrzeug erheblicher Schaden entstanden ist und Sie unsicher sind, wer für die Schadensregulierung zuständig ist, stehen wir Ihnen zur Seite.

Im Falle eines Verkehrsunfalls ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verantwortlich für den entstandenen Schaden. Dies bedeutet, dass sie sowohl für die Reparaturkosten des beschädigten Fahrzeugs als auch für die Anwaltskosten des Geschädigten aufkommen muss. Es ist allerdings wichtig zu beachten, dass die eigene Haftpflichtversicherung nicht für die eigenen Schäden aufkommt. Um auch diese abzudecken, ist eine Vollkaskoversicherung erforderlich.

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, hängt die Übernahme der Kosten von der Frage nach der Schuld ab. Wenn Sie als Verursacher des Unfalls vollständig schuldig sind, wird die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für den Schaden am anderen Fahrzeug sowie für die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten aufkommen. Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung haben, wird diese auch für Ihren eigenen Schaden aufkommen.
Sind Sie hingegen unschuldig an dem Unfall, müssen Sie nicht für die Kosten aufkommen. Wenn Sie jedoch eine Teilschuld tragen, werden die Kosten entsprechend aufgeteilt.
Um die Frage nach der Schuld an einem Verkehrsunfall zu klären, greift die Polizei normalerweise auf einen Unfallbericht, eine Unfallskizze oder Fotos vom Unfallort zurück. Wenn dies nicht möglich ist oder die Polizei nicht vor Ort war, haben Sie die Option, einen Sachverständigen zu beauftragen, der ein professionelles KFZ-Gutachten der beteiligten Fahrzeuge erstellt. Eine eindeutige Klärung der Schuldfrage ist für die Versicherung von großer Bedeutung.
Es herrscht ein weit verbreitetes Missverständnis, dass bei einem Auffahrunfall automatisch der Hintermann schuld ist. Falls der Vorausfahrende zum Beispiel unerwartet eine Vollbremsung durchführt und Sie als Hintermann keine Möglichkeit hatten, rechtzeitig zu reagieren, sind Sie nicht schuld. Allerdings können in bestimmten Ausnahmefällen, wie dem plötzlichen Auftauchen von Tieren oder Kindern auf der Fahrbahn, andere Umstände die Frage nach der Schuld beeinflussen.
Die Schadensregulierung und Auszahlung von Schadensersatz sind im Falle eines Unfalls entscheidende Schritte, um sicherzustellen, dass die unverschuldete Partei wieder in ihre vorherige Position vor dem Unfall versetzt wird. Dieses Ziel strebt eine ausgeglichene Position zwischen den beteiligten Parteien an.
Bei einer Teilschuld werden die Anwaltskosten proportional erstattet. Jede Partei trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftungsquote. Dies erstreckt sich sowohl auf Schadenskosten am Fahrzeug als auch auf Personenschäden sowie Anwaltskosten.
Unachtsames und fahrlässiges Fahren kann zu Punkten, Bußgeldern oder einem Fahrverbot führen. Wenn Sie Fahrerflucht begehen oder keine Erste Hilfe leisten, kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Ebenso droht eine Freiheitsstrafe, wenn Ihr unachtsames Fahren als fahrlässige Körperverletzung betrachtet wird.
Es ist empfehlenswert, am Unfallort ruhig zu bleiben und gegebenenfalls Erste Hilfe zu leisten oder einen Krankenwagen zu rufen. Lassen Sie die Polizei Ihre Daten aufnehmen, aber vermeiden Sie unbedingt ein Schuldeingeständnis. Es kann hilfreich sein, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um Sie in dieser Angelegenheit zu unterstützen.

An Unfallorten empfiehlt es sich, Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzunehmen, der Sie bezüglich Ihrer Rechte und Pflichten beraten kann. Ganz gleich, ob Sie als Unschuldiger, Mitschuldiger oder mutmaßlicher Hauptverursacher beteiligt sind. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche abzuwehren oder durchzusetzen.

Normalerweise wird der Hauptverursacher eines Verkehrsunfalls die Kosten für einen Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tragen. Das bedeutet, die Person, die für den Unfall verantwortlich ist. In den meisten Fällen übernimmt dies die Haftpflichtversicherung oder gegebenenfalls die Vollkaskoversicherung. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen bei der Schadensregulierung behilflich sein.

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