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Schadensersatz gegen Autohersteller im Dieselskandal auch in 2022 noch möglich

Fachbeitrag zum Thema Dieselskandal

Verjährungsvoraussetzungen

Zum Jahresende haben wir als Kanzlei zahlreiche Klagen auf Schadenersatz gegen Hersteller wie Audi, VW, Mercedes, Porsche usw. eingereicht. Damit möchten wir die drohende Verjährung zum 31.12.2021 aufgrund der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen stoppen.
Die Verjährung gemäß den §§ 195,199 BGB hängt davon ab, wann der Rückruf seitens des Kraftfahrtbundesamtes erfolgte und wann die betroffenen Personen persönlich davon Kenntnis erlangten. In der Regel passiert letzteres, wenn eine Aufforderung zum Softwareupdate erhalten wurde. Ab diesem Zeitpunkt beginnt üblicherweise die dreijährige Verjährungsfrist zu laufen.

Aufforderungsschreiben zur Aktualisierung der Software nach 2018

Die Veröffentlichung der Rückrufe und die Aufforderungsschreiben erfolgten zum Teil im Jahr 2018, jedoch auch später. Schadenersatzansprüche können in den meisten Fällen immer noch geltend gemacht werden, zum Beispiel:

  • für den Audi A6, A7, S 6 und S 7 der Euronorm 5 mit 230 KW
  • für den Audi A6 und A7 der Euronorm 6 mit 180 KW
  • für den Audi A 8 der Euronorm 6 mit 283 und 184 KW
  • für nahezu alle Mercedesmodelle
  • für den Porsche Cayenne S Diesel der Euronorm 5 und 6 (alle)
  • für den VW Crafter der Euronorm 5

(nicht abschließend)

Achtung, beachten Sie die Verjährungshöchstgrenze!

Bitte beachten Sie die 10-jährige Verjährungshöchstgrenze, die taggenau und kenntnisunabhängig gilt. Fahrzeuge, die 2012 erworben wurden, verjähren je nach Kaufdatum im Jahr 2022! Es wird empfohlen, dies zeitnah zu überprüfen.

Durch Urteile oder Vergleiche konnten wir bereits für zahlreiche Geschädigte von VW, Audi, Porsche oder Mercedes Schadenersatzansprüche erfolgreich durchsetzen. Diese führten entweder zur Rückabwicklung des Kaufvertrags oder zu einer Einmalzahlung. Gerne beraten wir Sie kostenlos über Ihre Möglichkeiten und die Höhe Ihrer Ansprüche. Wenn Ihr Fahrzeug betroffen ist und unsere Prüfung ergibt, dass es Erfolgsaussichten für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gibt, bieten wir Ihnen auch eine kostenlose Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an.

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