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Volkswagen droht Aktionärsklage

Fachbeitrag im Bank- und Kapitalmarktrecht

Hintergrund

Nach der aktuellen Sachlage bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass die Volkswagen AG ihren Aktionären möglicherweise Schadensersatz schuldet, da sie möglicherweise ihre Publizitätspflichten verletzt hat. Die Aktiengesellschaft hat ihre Aktionäre möglicherweise nicht über den bereits im Dezember 2014 erhobenen Manipulationsverdacht gegen die Volkswagen Gruppe informiert. Es zeigt sich, dass die Volkswagen AG ihren Aktionären Informationen vorenthalten hat, die für die Entwicklung der Aktienkurse von besonderer Bedeutung sind. Nach Veröffentlichung der Manipulation ist der Aktienkurs in den letzten beiden Tagen stark gesunken.
Volkswagen hat eine spezielle Software verwendet, um die offizielle Messung des Schadstoffausstoßes bei seinen Dieselautos zu manipulieren, wie von der Environmental Protection Agency (Epa) bestätigt wurde. Volkswagen hat mittlerweile den Vorwurf eingeräumt und mitgeteilt, dass in mehr als 11 Millionen Fahrzeugen dieses Programm installiert war. Bei den betroffenen Fahrzeugen wird die Abgasbegrenzung während des normalen Fahrens deaktiviert und nur während des Abgastests aktiviert. Die „hoch entwickelte Software“ von Volkswagen erkennt, ob die Autos behördlichen Tests unterzogen werden oder im normalen Betrieb unterwegs sind, und wird von der Epa als „Defeat Device“ bezeichnet. Bei offiziellen Emissionstests aktiviert das Programm das Abgaskontrollsystem entsprechend den Parametern wie Steuerradwinkel und Geschwindigkeit. Aufgrund solcher Manipulationen könnten die Fahrzeuge die für den Umweltschutz festgelegten Emissionsgrenzen um das bis zu 40-fache überschreiten.

Verstöße gegen die Verpflichtung zur Ad-Hoc-Publizität

Nach unserer Einschätzung hat die Volkswagen Gruppe im Dezember 2015 ihre Verpflichtung zur Information über den Verdacht der Manipulation verletzt, indem sie es versäumt hat, eine entsprechende Ad-hoc-Mitteilung zu veröffentlichen. Nach den vorliegenden Informationen hätte die Volkswagen AG zumindest Kenntnis von dem Verdacht der Manipulation gehabt. In einem Schreiben des Air Resources Board an Volkswagen vom 19.09.2015 ist zu entnehmen, dass das Manipulationsprogramm bereits im Dezember 2014 identifiziert und entfernt werden sollte. Genauere Informationen zu diesem Thema werden in den nächsten Tagen erwartet. Jeder Aktionär, der aufgrund der kürzlichen Kurseinbrüche einen Schaden erlitten hat, empfehlen wir, rechtlichen Rat einzuholen. Gerne stehen wir Ihnen dazu zur Verfügung. Unsere Erstberatung erfolgt kostenlos.

Rechtsgebiet

BK4

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