Johst Richter Rechtsanwälte - Wir vertreten Sie mit Erfahrung und Fachwissen

Betano zieht Revision zurück: BGH-Urteil stärkt Verbraucherrechte im Glücksspiel

Fachbeitrag im Handels- und Gesellschaftsrecht

Der Sportwettenanbieter Betano zieht seine Berufung vor dem Bundesgerichtshof zurück

Der österreichische Sportwettenanbieter Betano hat kürzlich seine Berufung gegen die Klage eines Kunden auf Rückerstattung seiner Wetteinsätze zurückgezogen, wodurch die mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) am 02.05.2024 vermieden wurde. Betano hätte voraussichtlich eine ungünstige Entscheidung erlitten, da der BGH in seinem Hinweisbeschluss vom 22.03.2024 (Az. I ZR 88/23) deutlich machte, dass der Kläger wahrscheinlich im Recht ist und einen Anspruch auf Rückerstattung seiner Einsätze hat. Dieses Urteil stärkt insgesamt die Verbraucherrechte im Bereich des unerlaubten Glücksspiels und weist die Argumente der Anbieter zurück. Der Kläger erhält nun fast € 12.000,00 an verlorenen Wetteinsätzen zurück.

Verletzung des Glücksspielgesetzes

Der Hintergrund dieses Falls liegt im weit verbreiteten Verstoß von Sportwettenanbietern gegen die Bestimmungen des Glücksspielvertrags von 2012, indem sie Wetten ohne entsprechende Lizenzen auf dem deutschen Markt anboten und keine angemessenen Maßnahmen zum Spielerschutz ergriffen, wie z.B. die Begrenzung der Einsätze auf höchstens € 1.000,00 pro Monat, was eine Voraussetzung für die Lizenzierung gewesen wäre. Dies führt zu einem Verstoß gegen das deutsche Glücksspielgesetz und bedeutet, dass die angebotenen Wetten als unerlaubt gelten. Erst im Jahr 2021 erhielt Betano eine Glücksspiellizenz.

Es ist möglich, bis zu 10 Jahre lang eine Rückforderung vorzunehmen

Das Urteil hat auch Auswirkungen auf andere Sportwettenanbieter, da die rechtlichen Prinzipien auf ähnliche Fälle bis zum Jahr 2021 angewendet werden können, in denen keine entsprechende Lizenz vorlag.

Betroffene, die zwischen 2014 und 2021 erhebliche Beträge durch solche Online-Sportwetten verloren haben, sollten daher ihre möglichen Ansprüche prüfen lassen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat kürzlich entschieden, dass Wetten bis zu 10 Jahre rückwirkend zurückgefordert werden können.

Jetzt Anfrage stellen

Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Rechtsgebiet

AdobeStock_169233327-Mobile

Jederzeit für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Johst Richter Rechtsanwälte. Immer für Sie da

Adresse

Vor dem Lauch 15
70567 Stuttgart

Öffnungszeiten

Mo.-Fr.: 08.30 – 17:00 Uhr

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen