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Rechtsanwalt Steuerrecht Stuttgart

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735,9 Milliarden Euro an Steuereinnahmen – Das Steuerrecht hat an Bedeutung gewonnen wie nie zuvor.

Im letzten Haushaltsjahr vor der Corona-Pandemie hat die Bundesrepublik Deutschland eine erhebliche Summe an Steuereinnahmen erzielt. Es scheint, als ob die Steuerbelastung ständig zunimmt und die Steuergestaltung durch neue Steuergesetze, Abgabenordnungen sowie aktuelle Rechtsprechung immer komplexer wird. Das Steuerrecht ist das Rechtsgebiet, das sich am schnellsten wandelt in Deutschland. Um den Überblick zu behalten und durch Steueroptimierung meine Abgabenlast zu senken, bilde ich mich als Rechtsanwalt für Steuerrecht kontinuierlich weiter. Zudem verfüge ich über langjährige Praxiserfahrung im Umgang mit Finanzämtern und Gerichten. So kann ich Sie umfassend beraten und Klarheit in die Steuergestaltung bringen.

Das Steuerrecht unterteilt sich in zwei Bereiche: das Steuerverfahrensrecht und das materielle Steuerrecht.

Steuern – die gesamte Kreativität des Gesetzgebers

Steuern sind finanzielle Abgaben, die ohne eine spezifische Gegenleistung von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Generierung von Einnahmen allen auferlegt werden. Von der historischen “Zehnt” bis zur “Schaumweinsteuer”: Steuern bilden die Finanzierungsbasis des Staates. Die Höhe der gegenwärtigen Steuerlast oder die Steuerschuld ergibt sich aus verschiedenen Steuergesetzen. Zu den bekanntesten Steuern zählen das Einkommensteuergesetz (EStG), das Körperschaftsteuergesetz (KStG) sowie das Umsatzsteuergesetz (UStG). Darüber hinaus werden auch teils politisch umstrittene Steuern, wie die Kirchensteuer, Energiesteuer oder CO2-Steuer, erhoben.

Steuererhebung – wer ist in welcher Weise involviert?

Das Steuerverfahren regelt das Steuererhebungsverfahren auf Grundlage der Steuergesetze. Das zentrale Gesetz für das Steuerverfahrensrecht ist die Abgabenordnung (AO). Als Bundesgesetz gilt es für alle Steuern, die sowohl durch die Europäische Union als auch auf Bundes- sowie größtenteils auf Landesebene geregelt sind. Es legt die Steuererhebung, die Festsetzung der Steuer und deren Vollstreckung fest. Entscheidend für die AO ist das Mitwirkungsrecht der Steuerpflichtigen. Die Steuerpflichtigen sind verpflichtet, den Finanzbehörden umfassende Informationen über ihre steuerlichen Verhältnisse zu erteilen. Auf Bundesebene sind einschlägige Finanzbehörden das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), während auf Länderebene die Landesfinanzämter zuständig sind. Steuerpflichtig ist, wer Steuern zu zahlen oder eine Steuererklärung abzugeben hat. Darüber hinaus enthält die AO allgemeine Definitionen zu steuerrechtlichen Begriffen sowie Verfahrensvorschriften und Fristen. Wegen der Komplexität des Steuerrechts treten häufig Fehler und rechtliche Probleme auf. Dabei wird zwischen steuerrechtlichen (Überprüfungs-)Verfahren und Steuerstraftaten unterschieden.

Steuerstraftaten – sie können schneller begangen werden, als man denkt.

Als Steuerstrafrecht werden die Verfahren und Sanktionen aufgrund von Verstößen gegen die Steuergesetze bezeichnet. Die Abgabenordnung (AO) legt dabei lediglich Regelungen für Steuerstrafverfahren sowie die Folgen von Steuerstraftaten fest. Der tatsächliche Verstoß ergibt sich jedoch erst aus den spezifischen Steuergesetzen, wie dem Einkommensteuergesetz (EStG) oder dem Umsatzsteuergesetz (UStG). Steuerhinterziehung liegt vor, wenn ich in meiner Steuererklärung falsche Angaben mache und dadurch weniger Steuern zahle, als ich müsste. Hierdurch erziele ich einen steuerlichen Vorteil. Unter dem steuerlichen Vorteil ist jede Steuerverkürzung zu verstehen, d.h. weniger oder zu einem späteren Zeitpunkt meine Steuern zu zahlen.

Im Steuerstrafrecht wird zwischen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten unterschieden. Entscheidend ist der persönliche Schuldvorwurf, der mir gemacht werden kann. Die Steuerhinterziehung stellt die bekannteste Steuerstraftat dar. Wenn ich jedoch eine Steuerverkürzung aus Unwissenheit erhalte – also aufgrund leichtfertig falscher Angaben in meiner Einkommensteuererklärung – begehe ich lediglich eine Steuerordnungswidrigkeit. Zu den weiteren häufigen Steuerstraftaten zählen die Steuerhehlerei oder der Bannbruch. Ein Bannbruch begeht beispielsweise, wer verbotswidrig Gegenstände einführt. Während bei Steuerstraftaten regelmäßig Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen drohen, werden Steuerordnungswidrigkeiten lediglich mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet.

Grundlagen des Steuerstrafverfahrens

Liegt ein begründeter Verdacht auf eine Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit vor, können mehrere Ermittlungsbehörden betroffen sein. Dabei sind auch im Steuerstrafverfahren die allgemeinen Verfahrensvorschriften der Strafprozessordnung (StPO) zu beachten. Eine besondere Ausnahme besteht hinsichtlich der zuständigen Ermittlungsbehörden. Im Gegensatz zu einem regulären Strafverfahren können hier die Straf- und Bußgeldsachenstelle der Finanzbehörde, die Steuerfahndung und auch die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren einleiten. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens setzen die Behörden unterschiedliche Mittel ein, wie etwa eine Durchsuchung Ihrer Privatwohnung oder der Geschäftsräume von Unternehmen sowie die Beschlagnahme von Akten und Unternehmensbüchern. Das Ermittlungsverfahren endet mit einer Einstellung oder der Erhebung der Anklage. Entscheidendes Kriterium ist dabei, inwiefern die Staatsanwaltschaft eine mögliche Verurteilung basierend auf dem Tatvorwurf für denkbar hält.


Die Steuerfahndung ermittelt gegen Sie? Ihre Wohnung oder Geschäftsräume werden durchsucht? Ich stehe Ihnen kompetent und unkompliziert zur Seite. Auch im Notfall bin ich schnell für Sie da.

Selbstanzeige – die Lösung für alle Probleme?

Eine besondere Eigenschaft im Steuerstrafrecht ist die Selbstanzeige. Die Selbstanzeige stellt einen persönlichen Strafaufhebungsgrund dar. Das bedeutet, dass selbst im Falle einer vollendeten Steuerhinterziehung der Täter nicht mehr bestraft werden kann. Vorausgesetzt ist, dass der Steuerhinterzieher seine Steuererklärung korrekt und vollständig abgibt und die verkürzte Steuer sowie einen Zuschlag von 10 – 20 % nachzahlt. Allerdings können bestimmte Sperrgründe diese Möglichkeit der Sanktionierung ausschließen. Sobald ich Kenntnis von einer bevorstehenden Ermittlung, der Einleitung eines Strafverfahrens oder einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt erlange, ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich. Andere begangene Straftaten, wie Urkundenfälschungen, Untreue oder andere Ordnungswidrigkeiten, werden von der strafbefreienden Wirkung nicht erfasst und können separat geahndet werden. In der Gerichtsverhandlung strebt das Gericht an, durch eigenständige Würdigung der ermittelten Beweise, wie etwa der Vernehmung von Zeugen, die Wahrheit zu ermitteln. Grundsätzlich wird der Angeklagte gemäß der Unschuldsvermutung (in dubio pro reo) als unschuldig angesehen. Demnach obliegt es der Staatsanwaltschaft, den Tatvorwurf zu beweisen. Der Strafprozess kann jederzeit eingestellt werden. Sollte dies nicht geschehen, erhält der Angeklagte das letzte Wort. Im Anschluss verkündet das Strafgericht das Urteil, das entweder einen Freispruch oder eine Verurteilung mit einem entsprechenden Strafmaß beinhaltet.

Sollte gegen Sie ermittelt werden, verteidige ich Sie als Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht. Dabei berate ich Sie umfassend über die Selbstanzeige, damit Sie vor Gericht auf der sicheren Seite sind.

Was kann ich unternehmen?

Habe ich mich strafbar gemacht oder eine Steuerstraftat begangen? Überlege ich, mich selbst anzuzeigen? Die Steuerfahndung ermittelt in meinem Unternehmen wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung? Drohen mir Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen?

Dann sollte ich nicht voreilig handeln. Juristische Laien begehen schnell Fehler, die im späteren Strafverfahren gegen sie verwendet werden können. Ich werde keine Aussage machen und stattdessen einen Anwalt kontaktieren. Als Beschuldigter in einem Strafverfahren habe ich ein Aussageverweigerungsrecht und darf mir rechtlichen Beistand, einen Strafverteidiger, holen. Auch vermeintlich neutrale oder positive Aussagen können gefährlich sein, da das Finanzamt oder der Richter darin ein Schuldeingeständnis sehen könnten. Ich muss lediglich meine Personalien angeben. Auch als Zeuge habe ich ein Zeugnisverweigerungsrecht in Bezug auf Angehörige. Ich nutze mein gutes Recht und kontaktiere einen Rechtsanwalt für Strafrecht, um keine Fristen zu versäumen. In Notfällen, insbesondere bei Durchsuchungen, werde ich die Notfallnummer kontaktieren.

Wie ich helfen kann

Wenn Sie mein Mandant sind, werde ich umgehend Ihren Fall bearbeiten. In enger Absprache mit Ihnen stelle ich die nötigen Anträge. Ich trete in Kontakt mit den Finanzbehörden und der Staatsanwaltschaft und bemühe mich um die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Sollten Sie angeklagt sein, verteidige ich Sie vor Gericht, indem ich eine Verteidigungsstrategie mit Ihnen erarbeite. Diese zielt, abhängig von den Erfolgsaussichten, auf die Einstellung, Freisprechung oder das geringste Strafmaß. Gegebenenfalls setze ich Ihr Recht durch, indem ich Beschwerde und Revision in höheren Instanzen einlege. Darüber hinaus übernehme ich sämtliche Kommunikation, damit Sie sich so wenig Sorgen wie möglich machen müssen.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Meine Arbeit am Puls der aktuellen Rechtsprechung

Da die rechtlichen Details in jedem Steuerrechtsfall unterschiedlich sind, muss ich immer wieder vor dem Finanzgericht kämpfen. Erst kürzlich hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine Verpflichtung zur Einführung elektronischer Kassen abgelehnt. Alte Kassen ermöglichen es zwar Unternehmen, wie zum Beispiel der klagenden Gaststätte, steuerpflichtige Einnahmen nicht ordnungsgemäß zu verbuchen, sodass sie bei einer späteren Betriebsprüfung nicht auffallen. Dennoch sei der Betrieb alter Kassen nicht verfassungswidrig.

Auch die Reform der Erbschaftsteuer im Jahr 2016 war ein Thema vor den Finanzgerichten. Obwohl das Erbschaftsteuerrecht zwei Jahre vor der Reform für verfassungswidrig erklärt wurde, blieb es nach dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weiterhin gültig. Erbschaften, die in dieser Zeit an Erben übergingen, mussten nach dem alten Erbschaftsteuerrecht abgewickelt werden – auch Vermögen aus privater Hand.

Schließlich hat auch Corona das Steuerrecht beeinflusst. So entschied der BFH beispielsweise, dass einem Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt wird, wenn er hinsichtlich der Maßnahmen rund um die COVID-19-Pandemie zum Widerstand aufruft.

Meine Tätigkeit für Sie

Ich als Rechtsanwalt für Steuerrecht kümmere mich um alle Belange des Steuerrechts, einschließlich Buchführung, Abgabenrecht und Steuerstrafverfahrensrecht.

als Privatperson

  • Verteidigung im Steuerstrafverfahren

  • strafbefreiende Selbstanzeige 

  • Steuerhinterziehung

  • Steuerordnungswidrigkeiten

  • Steuerverkürzung

  • Umsatzsteuerstraftaten

  • Schwarzgeld, Geldwäsche

  • Steuerfahndung

  • Verstöße gegen Steuergeheimnis

als Unternehmen

  • Unternehmensprüfung

  • Steuererklärung und Jahresabschlüsse

  • Finanzbuchhaltung

  • Beratung bei Unternehmenskäufen/-verkäufen

  • Steueroptimierte Unternehmensnachfolge


Ich finde auch für Ihre Herausforderung im Steuerrecht eine optimale Lösung.

Die Steuerschuld ergibt sich aus der Anwendung des Steuersatzes gemäß dem jeweiligen Steuergesetz auf die Steuerbemessungsgrundlage.
Steuerpflichtig ist jede Person, die gemäß den Steuergesetzen eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer einzubehalten oder abzuführen hat oder Sicherheiten leisten sowie Rechnungsbücher führen muss.
Wenn der Steuerbescheid fehlerhaft ist, kann ich innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Einspruch einlegen. Sollte mein Einspruch abgelehnt werden, habe ich die Möglichkeit, innerhalb eines weiteren Monats nach dem Ablehnungsbescheid Klage vor dem Finanzgericht zu erheben. Ein Einspruch befreit mich jedoch nicht von der vorläufigen Zahlungspflicht.
Steuerstraftaten (wie Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung und Bannbruch) sowie Steuerordnungswidrigkeiten (wie leichtfertige Steuerverkürzung und Steuergefährdung) sind in der Abgabenordnung (AO) festgelegt. Ein entscheidendes Unterscheidungsmerkmal ist die Schwere der steuerlichen Pflichtverletzung. Während Steuerordnungswidrigkeiten lediglich mit einem Bußgeld belegt werden, werden Steuerstraftaten zusätzlich mit Freiheitsstrafen bestraft.
Nutzen Sie Ihr Recht, die Aussage zu verweigern, und äußern Sie sich nicht zum Sachverhalt. Sämtliche Äußerungen – selbst scheinbar neutrale Aussagen – können und werden gegen Sie verwendet. Es genügt, wenn Sie Ihre Personalien angeben. Ziehen Sie in jedem Fall rechtlichen Beistand hinzu.
Reicht ein Steuerschuldner eine Selbstanzeige ein, kann er nicht wegen Steuerhinterziehung bestraft werden. Hierfür muss ich eine Berichtigungserklärung abgeben, die die offenen Steuerschulden begleicht. Außerdem dürfen keine Sperrgründe vorliegen.
Im Rahmen einer Selbstanzeige ist die zu entrichtende Steuerschuld zu begleichen. Darüber hinaus ist ein Hinterziehungszuschlag von 10 % auf die Steuerschuld bei einem Betrag ab 25.000 EUR, 15 % ab 100.000 EUR oder 20 % ab 1.000.000 EUR zu entrichten.
Eine Selbstanzeige ist nicht möglich, wenn ein Sperrgrund vorliegt. Ein solcher Grund besteht, wenn eine Prüfungsanordnung bekannt gegeben wurde, ein Prüfer erscheint, ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird oder eine Steuerhinterziehung aufgedeckt wurde.
Ja, das ist ihr gestattet. Allerdings nur mit einem ausreichenden Durchsuchungsbeschluss. Dieser darf nicht älter als 6 Monate sein und muss die notwendigen Angaben enthalten, wie die Rechtsgrundlage, die voraussichtlich beschlagnahmten Gegenstände, den steuerstrafrechtlichen Vorwurf mit den relevanten Tatbeständen und dem entsprechenden Zeitraum.
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren habe ich ein Aussageverweigerungsrecht. Ich darf und sollte die Aussage verweigern, um mich nicht zu belasten. Mir nahestehende Personen sowie bestimmte Berufsträger (wie Geistliche, Rechtsanwälte, Ärzte) haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.

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