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Ihre Rechte beim Verkehrsunfall

Fachbeitrag im Verkehrsrecht

Ihre Rechte beim Verkehrsunfall

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Dann sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt einschalten. Wir sind langjährig auf dem Gebiet der Unfallregulierung tätig.


Die Einschaltung eines Anwalts führt in der Regel dazu, dass die Unfallregulierung erheblich schneller abgewickelt wird. Außerdem führt die Beauftragung eines Anwalts dazu, dass Sie neben der Schadensregulierung am Fahrzeug selbst weitere Schadenspositionen erstattet halten. Ihren Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwerts, der Mietwagenkosten, des Nutzungsausfalls und einer Unkostenpauschale erfüllen Versicherungen in der Regel erst nachdem diese Schäden ausdrücklich geltend gemacht werden.


Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung alle durch den Unfall entstehenden Kosten vollständig tragen. Hierzu zählen auch die Anwaltsgebühren und die Kosten des Sachverständigen.


Wir arbeiten seit vielen Jahren mit einem erfahrenen Sachverständigen zusammen. Der Vorteil für Sie ist, dass der Sachverständige die Begutachtung des Unfallschadens direkt bei Ihnen vor Ort vornimmt.


Sobald das Sachverständigengutachten vorliegt, prüfen wir, ob für Sie eine fiktive Schadensregulierung auf Gutachterbasis oder auf Reparaturkostenbasis günstiger ist. Dabei ist zu beachten, dass die gegnerischen Versicherungen in jüngster Zeit immer wieder den Versuch unternehmen, die im Sachverständigengutachten bezifferten Kosten erheblich zu drücken, indem sie auf eine angeblich günstigere Schadensbehebung verweisen. Diesem Vorgehen der Versicherungen kann häufig entgegengetreten werden. 

Auch bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Totalschadens kann häufig durch die Einschaltung eines Anwalts eine wesentlich günstigere Schadensregulierung für Sie erreicht werden. Dies kann dadurch erfolgen, dass nach erfolgter – gegebenenfalls auch günstiger– Reparatur des Fahrzeuges und Einhaltung einer sogenannten Haltefrist von 6 Monaten nachträglich eine für Sie wesentlich günstigere Schadensregulierung erfolgen kann, die sich an dem im Sachverständigengutachten enthaltenen Reparaturkostenbetrag orientiert. Grundlage hierfür ist das Urteil des BGH vom 13.11.2007, Aktenzeichen VI ZR 89/07.


Die Einschaltung eines Anwalts ist auch dann sinnvoll, wenn Ihnen ein Mitverschulden am Unfall vorgeworfen wird. Durch unsere Beauftragung konnten wir in zahlreichen Fällen erreichen, dass für unsere Mandanten die Regulierungsquote durch die gegnerische Versicherung wesentlich erhöht wurde. In diesen Fällen werden die Kosten unserer Beauftragung gemäß der Haftungsquote von der gegnerischen Versicherung getragen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, wird der verbleibende Differenzbetrag von dieser übernommen.

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